Allgemeine Geschäftsbedingungen von max-camp

1.) Allgemeines

Der max-camp e.V., Zwinglistraße 8, 42653 Solingen, im Folgenden „max-camp“ genannt, erbringt

seine Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

(AGB).

Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesen AGB wie auch etwaige mündliche Zusagen von

Mitarbeitern von max-camp bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch max-camp in

Textform.

Abweichende AGB von Kunden, die von max-camp nicht ausdrücklich in Textform anerkannt worden

sind, sind für max-camp nicht verbindlich, auch wenn max-camp diesen nicht ausdrücklich

widerspricht.

2.) Leistungen von max-camp/Vertragsschluss

Gegenstand der Leistungen von max-camp sind Angebote im Bereich von (Handball-)Camps, Sport-,

Freizeit- und Gesundheitsangeboten, im Folgenden „Veranstaltungen“. Die Einzelheiten jeder

Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website von max-camp.

Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich online über die Buchungsmöglichkeiten auf der Website von

max-camp.

Der Kunde kann die Anmeldung für einen anderen Teilnehmer buchen. Der Kunde erklärt in diesem

Fall, zur Vertretung des Teilnehmers entweder durch Vertrag oder per Gesetz (z.B. als

sorgeberechtigtes Elternteil) hierzu berechtigt zu sein.

Nach Aufrufen des Bestellformulars auf der Website von max-camp und der Eingabe der persönlichen

Daten sowie der Zahlungsbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten angezeigt.

Vor Absenden der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben (z. B. Name,

Anschrift, Versand, Zahlart und bestellte Artikel) nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die

Funktion „zurück“ seines Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen. Mit dem Absenden der

Bestellung über die entsprechende Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gegenüber

max-camp ab. Der Kunde erhält zunächst eine automatische Email über den Eingang der Bestellung,

die noch nicht zum Vertragsschluss führt.

Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung in Textform,

in welcher dem Kunden durch max-camp die Annahme erklärt wird. Sollte das Angebot des Kunden

durch max-camp nicht angenommen werden, wird max-camp den Kunden hierüber ebenfalls

informieren.

Die wesentlichen Vertragsdaten (Bestelldaten und AGB) werden bei max-camp gespeichert. Die

Speicherung ist jedoch nur befristet bzw. für den Kunden nicht zugänglich. Für eine Speicherung bzw.

Dokumentation der Vertragsdaten ist der Kunde selbst verantwortlich.

Alle Preise sind Endpreise.

Der Gesamtpreis errechnet sich aus den Trainings- und/oder Betreuungszeiten durch qualifizierte

Kräfte. Je nach Veranstaltung sind außerdem Verpflegung, Material, Transfer und Trikot im

Gesamtpreis enthalten.

3.) Zahlungsmethoden

Der Kunde hat ausschließlich die Möglichkeit, die Veranstaltung per Paypal zu bezahlen. Weitere

Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen. Der gesamte

Veranstaltungspreis ist nach Zugang der Buchungsbestätigung, die alle Angaben für die Überweisung

enthält, und spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung fällig. Bei Buchungen kürzer als

zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Preis sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen sind

auf das Konto von max-camp unter Angabe des Verwendungszwecks zu überweisen:

E-Mailadresse: info@max-camp.com

Verwendungszweck: Veranstaltung + Name des Teilnehmers

4.) Änderungsvorbehalt

max-camp kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen

oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung

nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmenden zumutbar sind. max-camp behält sich

ferner Erhöhungen des vereinbarten Preises aufgrund einer bei Vertragsschluss noch nicht

eingetretenen oder für ihn nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten infolge einer

Erhöhung der Treibstoff- oder Energiekosten, der Steuern oder Abgaben für bestimmte

Reiseleistungen oder der für die betreffende Veranstaltung geltenden Wechselkurse vor.

Preiserhöhungen dürfen dabei zehn Prozent des ursprünglich vereinbarten Preises nicht übersteigen.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung oder einer Erhöhung des Preises um

mehr als zehn Prozent hat max-camp den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor

Veranstaltungsbeginn davon in Kenntnis zu setzen; spätere Änderungen sind nicht zulässig. Der Kunde

ist in diesem Fall berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Er hat das Recht unverzüglich

nach der Erklärung von max-camp diesem gegenüber geltend zu machen.

5.) Pflichten des Kunden/des Teilnehmers

max-camp bzw. den von ihm beauftragten Leitenden und Betreuenden der Veranstaltung obliegt im

Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden.

Dem Kunden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger

besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle

Nahrungsbedürfnisse, Schwimmfähigkeit) der Teilnehmenden erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet

sich daher, max-camp diese Informationen auf dem von max-camp hierfür vorgesehenen Formular

mitzuteilen.

Die Teilnehmenden haben den Anweisungen der von max-camp beauftragten Leitenden und

Betreuenden der Veranstaltung während der gesamten Dauer der Veranstaltung Folge zu leisten. Der

Kunde wird den von ihm angemeldeten Teilnehmer/die Teilnehmerin hierauf hinweisen.

Sylt-Camps: Die Kunden nehmen mit der Anmeldung zur Kenntnis, dass die Teilnehmenden während

der Dauer der Veranstaltung auch freie Zeit haben, in der sie ohne Aufsicht von Erwachsenen in Dreier-

Gruppen unterwegs sein dürfen.

Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder/jede Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun,

um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu

halten. Er/sie ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung der Veranstaltung

mitzuteilen. Die Leitung der Veranstaltung ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit

dies möglich und zumutbar ist.

6.) Vertragskündigung vor Beginn der Veranstaltung

max-camp kann den geschlossenen Vertrag vor Beginn der Veranstaltung kündigen

a) wenn der Kunde oder der/die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält,

insbesondere der Preis nicht fristgerecht bezahlt wird;

b) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Maßnahme wesentliche

persönliche Umstände des/der Teilnehmenden nach Abschluss des Vertrages, wenn durch diese eine

geordnete oder sichere Durchführung der Maßnahme für den/die Teilnehmende oder die anderen

Teilnehmenden nicht gewährleistet ist;

c) wenn bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Mindestteilnehmerzahl für die betreffende

Veranstaltung nicht erreicht wird.

In den Fällen der lit. b) und c) wird der Preis in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche des

Kunden sind ausgeschlossen.

7.) Vertragskündigung nach Beginn der Veranstaltung

max-camp bzw. die Leitenden der Veranstaltung als dessen bevollmächtigte Vertreter/innen können

den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der

Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung der Leitung so nachhaltig stört, dass max-camp seine

Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden der Veranstaltung oder die weitere schadensfreie

Durchführung der Veranstaltung nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der/die Teilnehmende

ungeachtet einer Abmahnung der Leitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die

sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Die Kosten für die vorzeitige Rückbef.rderung des/der Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie

weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. In

diesem Fall behält max-camp den Anspruch auf den vollen Preis; er muss sich jedoch den Wert der

ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen

Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

8.) Haftung von max-camp

Schadensersatzansprüche des Kunden oder des Teilnehmenden – gleich aus welchem Rechtsgrund –

bestehen nur, wenn durch schuldhafte Pflichtverletzung seitens max-camp oder eines seiner

Erfüllungsgehilfen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder des Teilnehmenden

verursacht worden sind oder wenn ein Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens maxcamp

oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

Haftet max-camp für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit

oder Vorsatz vorliegen, so ist die Höhe der Haftung auf den dreifachen Veranstaltungspreis begrenzt.

Die Abtretung von Schadens- und Gew.hrleistungsansprüchen durch den Kunden ist unzulässig.

9.) Versicherungen

max-camp hat für den Teilnehmenden für die Dauer der Veranstaltung eine Unfall- und eine

Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein,

nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen und gilt nur subsidiär zu anderen

bestehenden Versicherungen. Kein Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen aus dem Verlust oder

Abhandenkommen von Sachen aller Art. Max-camp empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher

Versicherungen (Reiserücktrittkosten, Reisegepäck, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die

mit der Anmeldung/Teilnahme an der Maßnahme verbundenen Risiken zu mindern.

10.) Schlussbestimmungen

Die rechtlichen Beziehungen zwischen max-camp und dem Kunden richten sich ausschließlich nach

dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine

Anwendung.

Bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer vorstehender Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der AGB

im Übrigen unberührt, die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame Klausel

durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der

unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.

Stand: 07/2023