Allgemeine Geschäftsbedingungen von max-camp
1.) Allgemeines
Der max-camp e.V., Zwinglistraße 8, 42653 Solingen, im Folgenden „max-camp“ genannt, erbringt seine Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesen AGB wie auch etwaige mündliche Zusagen von Mitarbeitern von max-camp bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch max-camp in Textform.
Abweichende AGB von Kunden, die von max-camp nicht ausdrücklich in Textform anerkannt worden sind, sind für reinline nicht verbindlich, auch wenn max-camp diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.) Leistungen von max-camp/Vertragsschluss
Gegenstand der Leistungen von max-camp sind Angebote im Bereich von (Handball-)Camps, Sport-, Freizeit- und Gesundheitsangeboten, im Folgenden „Veranstaltungen“. Die Einzelheiten jeder Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website von max-camp. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich online über die Buchungsmöglichkeiten auf der Website von max-camp.
Der Kunde kann die Anmeldung für einen anderen Teilnehmer buchen. Der Kunde erklärt in diesem Fall, zur Vertretung des Teilnehmers entweder durch Vertrag oder per Gesetz (z.B. als sorgeberechtigtes Elternteil) hierzu berechtigt zu sein.
Nach Aufrufen des Bestellformulars auf der Website von max-camp und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungsbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten angezeigt.
Vor Absenden der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben (z. B. Name, Anschrift, Versand, Zahlart und bestellte Artikel) nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück“ seines Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gegenüber max-camp ab. Der Kunde erhält zunächst eine automatische Email über den Eingang der Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt.
Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung in Textform, in welcher dem Kunden durch max-camp die Annahme erklärt wird. Sollte das Angebot des Kunden durch max-camp nicht angenommen werden, wird max-camp den Kunden hierüber ebenfalls informieren.
Die wesentlichen Vertragsdaten (Bestelldaten und AGB) werden bei max-camp gespeichert. Die Speicherung ist jedoch nur befristet bzw. für den Kunden nicht zugänglich. Für eine Speicherung bzw. Dokumentation der Vertragsdaten ist der Kunde selbst verantwortlich.
Alle Preise sind Endpreise und enthalten gem. § 19 Abs. 1 UstG keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Der Gesamtpreis errechnet sich aus den Trainings- und/oder Betreuungszeiten durch qualifizierte Kräfte. Je nach Veranstaltung sind außerdem Verpflegung, Material, Transfer und Trikot im Gesamtpreis enthalten.
3.) Zahlungsmethoden
Der Kunde hat ausschließlich die Möglichkeit, die Veranstaltung per Banküberweisung zu bezahlen. Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen. Der gesamte Veranstaltungspreis ist nach Zugang der Buchungsbestätigung, die alle Angaben für die Überweisung enthält, und spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung fällig. Bei Buchungen kürzer als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Preis sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen sind auf das Konto von max-camp unter Angabe des Verwendungszwecks zu überweisen:
IBAN: DE87 3425 0000 0001 7059 53
BIC: SOLSDE33XXX
Bank: Stadtsparkasse Solingen
Verwendungszweck: Buchungsnummer + Name des Teilnehmers
4.) Änderungsvorbehalt
max-camp kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmenden zumutbar sind. max-camp behält sich ferner Erhöhungen des vereinbarten Preises aufgrund einer bei Vertragsschluss noch nicht eingetretenen oder für ihn nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten infolge einer Erhöhung der Treibstoff- oder Energiekosten, der Steuern oder Abgaben für bestimmte Reiseleistungen oder der für die betreffende Veranstaltung geltenden Wechselkurse vor. Preiserhöhungen dürfen dabei zehn Prozent des ursprünglich vereinbarten Preises nicht übersteigen.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung oder einer Erhöhung des Preises um mehr als zehn Prozent hat max-camp den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn davon in Kenntnis zu setzen; spätere Änderungen sind nicht zulässig. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Er hat das Recht unverzüglich nach der Erklärung von max-camp diesem gegenüber geltend zu machen.
5.) Pflichten des Kunden/des Teilnehmers
max-camp bzw. den von ihm beauftragten Leitenden und Betreuenden der Veranstaltung obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem Kunden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse, Schwimmfähigkeit) der Teilnehmenden erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich daher, max-camp diese Informationen auf dem von max-camp hierfür vorgesehenen Formular mitzuteilen.
Die Teilnehmenden haben den Anweisungen der von max-camp beauftragten Leitenden und Betreuenden der Veranstaltung während der gesamten Dauer der Veranstaltung Folge zu leisten. Der Kunde wird den von ihm angemeldeten Teilnehmer/die Teilnehmerin hierauf hinweisen.
Sylt-Camps: Die Kunden nehmen mit der Anmeldung zur Kenntnis, dass die Teilnehmenden während der Dauer der Veranstaltung auch freie Zeit haben, in der sie ohne Aufsicht von Erwachsenen in Dreier-Gruppen unterwegs sein dürfen.
Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder/jede Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Er/sie ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung der Veranstaltung mitzuteilen. Die Leitung der Veranstaltung ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
6.) Vertragskündigung vor Beginn der Veranstaltung
max-camp kann den geschlossenen Vertrag vor Beginn der Veranstaltung kündigen
a) wenn der Kunde oder der/die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere der Preis nicht fristgerecht bezahlt wird;
b) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Maßnahme wesentliche persönliche Umstände des/der Teilnehmenden nach Abschluss des Vertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchführung der Maßnahme für den/die Teilnehmende oder die anderen Teilnehmenden nicht gewährleistet ist;
c) wenn bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Mindestteilnehmerzahl für die betreffende Veranstaltung nicht erreicht wird.
In den Fällen der lit. b) und c) wird der Preis in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
7.) Vertragskündigung nach Beginn der Veranstaltung
max-camp bzw. die Leitenden der Veranstaltung als dessen bevollmächtigte Vertreter/innen können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung der Leitung so nachhaltig stört, dass max-camp seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden der Veranstaltung oder die weitere schadensfreie Durchführung der Veranstaltung nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der/die Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung der Leitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält max-camp den Anspruch auf den vollen Preis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
8.) Haftung von max-camp
Schadensersatzansprüche des Kunden oder des Teilnehmenden – gleich aus welchem Rechtsgrund – bestehen nur, wenn durch schuldhafte Pflichtverletzung seitens max-camp oder eines seiner Erfüllungsgehilfen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder des Teilnehmenden verursacht worden sind oder wenn ein Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens max-camp oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
Haftet max-camp für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Höhe der Haftung auf den dreifachen Veranstaltungspreis begrenzt.
Die Abtretung von Schadens- und Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden ist unzulässig.
9.) Versicherungen
max-camp hat für den Teilnehmenden für die Dauer der Veranstaltung eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen und gilt nur subsidiär zu anderen bestehenden Versicherungen. Kein Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen aus dem Verlust oder Abhandenkommen von Sachen aller Art. Max-camp empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittkosten, Reisegepäck, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Maßnahme verbundenen Risiken zu mindern.
10.) Schlussbestimmungen
Die rechtlichen Beziehungen zwischen max-camp und dem Kunden richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer vorstehender Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt, die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.
Stand: 10/2022